§ 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden „Lizenzvereinbarung“ genannt) bildet die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen (im Folgenden „Lizenznehmer„) und uns, der Michael Born & Torsten Kestermann GbR, Blücherstr. 66, 40477 Düsseldorf, Deutschland (im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt) für die Nutzung der Antrags Assistent Software (im Folgenden „Software“ genannt).

(2) Spätestens durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit dieser Lizenzvereinbarung einverstanden. Wenn Sie dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren.

(3) Bei der Software handelt es sich um ein Werkzeug, dass es dem diagnostizierenden Arzt und/oder Psychologen ermöglicht, einen auf seinen eigenen Angaben beruhenden Bericht zum Erst- oder Umwandlungsantrag für tiefenpsychologische und analytische Psychotherapie, insbesondere für Einzel- und Gruppentherapie bei Erwachsenen, zu erstellen. Die Software stellt kein Diagnosewerkzeug für den behandelnden Arzt dar!

§ 2
VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Lizenznehmer kann ein Angebot zur Lizenzierung der Software über unsere Webseite unter „www.antrags-assistent.de“ abgeben. Dazu ist das dort eingebundene Bestellformular zu benutzen. Der Lizenznehmer gibt, nachdem er das Bestellformular vollständig ausgefüllt hat, durch Klicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Bestellen“ ein rechtlich bindendes Vertragsangebot in Bezug auf die Lizenzierung der Software zu dem im Bestellprozess jeweils genannten Preis ab.

(2) Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von fünf (5) Werktagen annehmen, indem er a.) entweder den Download der Software nach Zahlungseingang freischaltet oder b.) die Angebotsannahme in Textform (z.B. per E-Mail) erklärt, wobei der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag des Zugangs des Angebots und endet mit dem Ablauf des nachfolgenden fünften Werktages. In der Angebotsannahme sind der vollständige Vertragstext einschließlich dieser AGB und die Rechnung enthalten. Die Zahlung ist sofort fällig.

(3) Mit dem Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages bestätigt der Lizenznehmer, dass er das Angebot als freiberuflich tätiger Unternehmer (§ 14 BGB) im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Arzt und/oder Psychologe abgibt. Der Lizenzgeber behält sich (auch während der Vertragslaufzeit) das Recht vor, vom Lizenznehmer den Nachweis seiner Approbation zu erbringen. Erfolgt dieser Nachweis nicht binnen einer angemessenen vom Lizenzgeber gesetzten Frist, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Lizenzvereinbarung zu kündigen und/oder von dieser zurückzutreten.

§ 3
REGISTRIERUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Das Nutzungsrecht an der Software kann im Wege einer Einmalzahlung (Kaufvertrag) oder im Wege eines Abonnements (Dauerschuldverhältnis) erworben werden. Für die Nutzung der Software ist in jedem Fall eine Registrierung des Lizenznehmers beim Lizenzgeber erforderlich (Siehe § 8 Registrierung / Datenschutz).

(2) Sofern sich der Lizenznehmer für die Einmalzahlung entscheidet, erwirbt er ein zeitlich unbefristetes, einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software gemäß den Regelungen in § 6 Nutzungsrechte dieser Lizenzvereinbarung. Der Lizenznehmer erhält darüber hinaus Zugriff auf kostenlose Updates der Software für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.

(3) Sofern sich der Lizenznehmer für das Abonnement entscheidet, meldet er sich über den Online-Shop des Lizenzgebers im Rahmen des Bestellprozesses dazu an. Das Recht zur Nutzung der Software beginnt mit der Freischaltung der Software und läuft zunächst für einen Zeitraum von drei (3) Monaten (Abonnementdauer); die Abonnementdauer verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn das Abonnement nicht mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen zum Ende der Abonnementdauer nach folgender Maßgabe gekündigt wird. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Kurzabonnements über einen Zeitraum von jeweils dreißig (30) Tagen zu schließen. In einem solchen Fall beginnt das Recht zur Nutzung der Software mit der Freischaltung der Software und endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf der dreißig (30) Tage. Dies gilt auch für den Abschluss des vom Lizenzgeber angebotenen Probemonats, der zu einem reduzierten Preis angeboten wird und daher von jedem Lizenznehmer nur einmal in Anspruch genommen werden kann.

(4) Die Kündigung durch den Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber an info@antrags-assistent.de oder schriftlich an die in § 10 genannte Adresse zu erfolgen. Die Kündigung durch den Lizenzgeber erfolgt an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder die dort angegebene Anschrift des Lizenznehmers.

(5) Die Preise und Zahlungsbedingungen werden jeweils im Bestellvorgang ausgewiesen. Die Vergütung ist im Voraus zu entrichten. Im Falle eines Abonnements wird die monatliche Vergütung jeweils bis spätestens zum dritten (3) Werktag eines Monats fällig.

(6) Preisänderungen werden dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber spätestens 45 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Lizenznehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Lizenzgeber in seinem Angebot besonders hinweisen.

(7) Zulässige Zahlungsmittel sind:

Vorauskasse
Sofern sich der Lizenznehmer für Vorauskasse entscheidet, erhält er monatlich eine Rechnung, die er bis zu dem in der Rechnung angegeben Zeitpunkt vollständig begleichen muss. Geschieht dies nicht, behält sich der Lizenzgeber vor, den Zugang zu der Software nicht zu gewähren bzw. zu unterbrechen.

Bezahlung per Lastschrift
Für die Zahlung per Lastschrift gelten die folgenden Bedingungen.

a. Der Lizenznehmer weist den Lizenzgeber an und ermächtigt diesen, den jeweiligen Rechnungsbetrag von dem durch Angabe der IBAN bezeichneten Inlandskonto (Bundesrepublik Deutschland) einzuziehen.
b. Der Lizenznehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto am Lastschriftverfahren teilnahmefähig ist (Abbuchungsauftrag) und eine für die jeweilige Lastschriftbuchung ausreichende Deckung (Guthaben oder Kredit) aufweist.
c. Der im Falle der Nichteinlösung der jeweiligen Lastschrift aufgrund unzureichender Deckung und/oder mangelnder Teilnahme des angegebenen Kontos am Lastschriftverkehr und/oder Angabe falscher Kontendaten dem Lizenzgeber aus der Rücklastschrift entstehende Schaden wird pauschal auf 8,– EUR je Rücklastschrift festgesetzt, wobei es dem Lizenznehmer freisteht, im jeweiligen Fall keinen oder einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dies gilt gleichfalls, wenn der Lizenznehmer einer erfolgten Lastschriftbelastung seines Kontos im Nachhinein ohne berechtigten Grund widerspricht und dadurch Rücklastschriftkosten entstehen.

§ 4
KEIN WIDERRUFSRECHT

Ab Bereitstellung des Downloads durch den Lizenzgeber, der unmittelbar mit Vertragsschluss oder unmittelbar danach erfolgt, ist der Lizenznehmer nicht mehr zum Widerruf berechtigt.

§ 5
NUTZUNGSVORAUSSETZUNG

(1) Die Software kann auf allen handelsüblichen Windows und Mac Computern eingesetzt werden, die über die folgenden technischen Mindestvoraussetzungen verfügen müssen:

• 512 MB RAM
• 100 MB Datenträgerkapazität
• Pentium 2 266 MHz-Prozessor
• Internetzugang

Näheres entnehmen Lizenznehmer der Produktbeschreibung, hier abrufbar: http://www.antrags-assistent.de/information/

§ 6
NUTZUNGSRECHTE / SCHUTZRECHTE DRITTER

(1) Die Software ist rechtlich geschützt; das geistige Eigentum und sonstige Schutzrechte an der Software stehen dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software. Im Falle des Abonnements ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Abonnements beschränkt.

(2) Der Lizenzgeber ist nicht zur Überlassung des der Software zugrundeliegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet.

(3) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Dritten Rechte an der Software einzuräumen. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, die Software zu Erwerbszwecken zu vermieten oder in sonstiger Form zu Erwerbszwecken Dritten gegen Entgelt auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für eine Vermietung in vorinstallierter Form auf einem Endgerät, das Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG darf der Lizenznehmer an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen darf der Lizenznehmer die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcodes verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als in der Lizenzvereinbarung vorgesehen, nutzen.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung auf Dritte ist bis auf die Weitergabe der rechtmäßig erworbenen Software durch den Berechtigten selbst nur mit Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. Wird die rechtmäßig erworbene Software auf diese Weise vom Berechtigten weitergegeben, ist er verpflichtet, etwaige Sicherheitskopien zu vernichten und Installationen zu löschen.

(5) Einige Inhalte bzw. Softwarekomponenten der Software sind zugunsten von Partnern von Lizenzgeber geschützt. Diesbezüglich enthält die Software die im Anhang zu dieser Lizenzvereinbarung aufgeführten Softwaremodule, welche unter die dort jeweils angegebene Lizenzbedingung fällt.

§ 7
SCHUTZPFLICHTEN

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.

§ 8
REGISTRIERUNG UND DATENSCHUTZ

Für die im Zuge der Registrierung vom Lizenznehmer angegebenen Daten gelten in Bezug auf deren Verarbeitung und Nutzung die Regelungen der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, die hier abrufbar ist: http://www.antrags-assistent.de/datenschutzerklaerung/

§ 9
HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

(1) Der Lizenzgeber leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

(a) Der Lizenzgeber haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt.

(b) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet der Lizenzgeber in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansonsten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(c) Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsauf-wand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung (insbesondere durch Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

(2) Die Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen, wenn die Software durch den Lizenznehmer oder Dritte verändert und/oder in sonstiger Weise manipuliert wurde, es sei denn der Lizenznehmer weist nach, dass der Schaden auch bei Nutzung der unveränderten bzw. nicht manipulierten Software entstanden wäre (Beweislastumkehr).

(3) Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

(4) Abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz die gesetzlichen Regelungen.

§ 10
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Erfüllungsort ist Düsseldorf.

(2) Falls eine Bestimmung der vorliegenden Lizenzvereinbarung entweder ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so hat dieser Umstand keinerlei Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich stattdessen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(3) Soweit Sie Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Düsseldorf, Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.

(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods = Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).
Falls Sie Fragen in Bezug auf die vorliegende Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an die folgende Adresse:

Michael Born
Blücherstr. 66
40477 Düsseldorf
Deutschland

ANHANG A
SOFTWAREMODULE DRITTER

Die Software enthält folgende Softwaremodule Dritter:

Oracle JRE 1.8.0   (Oracle Binary Code License Agreement)
Equinox 3.6.1   (Eclipse Public License 1.0)
Equinox OSGi 3.6.1   (Eclipse Public License 1.0)
JFace 3.8.0   (Eclipse Public License 1.0)
SWT 3.8.1   (Eclipse Public License 1.0)
Jdom 1.1.3   (JDOM – Apache like)
Commons Lang 3.4   (Apache License Version 2.0)
Commons Codec 1.10   (Apache License Version 2.0)
JNA JNA-Platform 4.1.0   (Apache License Version 2.0)
HttpComponents HttpClient 4.5.1   (Apache License Version 2.0)
ODF Toolkit 0.8.1   (Apache License Version 2.0)


Links:

Oracle Binary Code License Agreement:
http://www.oracle.com/technetwork/java/javase/terms/license/index.html

Apache License Version 2.0:
http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0

Eclipse Public License 1.0:
http://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html

JDOM – Apache like:
http://www.jdom.org/docs/faq.html#a0030

 


Unsere AGB als PDF zum Download: AGB.pdf